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Fernauslesung von Energiedaten: Was WEGs und Wohnungsgenossenschaften bis zum 1. Januar 2027 umsetzen müssen

Ab dem 1. Januar 2027 muss jedes Wärme- und Warmwasser-Messgerät in einem Mehrfamilienhaus fernablesbar sein – ohne dass Wohnungen betreten werden müssen. Der Termin ist verbindlich und betrifft praktisch jede Wohnungseigentümergemeinschaft ebenso wie jede Wohnungsgenossenschaft. Was das Gesetz genau verlangt, welche Lösungen es gibt und wie Sie den Umstieg vorbereiten, fassen wir aus Sicht der Hausverwaltung zusammen.

Der Druck zur Veränderung kommt nicht von innen, sondern aus Brüssel. Die überarbeitete europäische Energieeffizienzrichtlinie (EED, 2018/2002/EU) basiert auf einem einfachen Gedanken: Wer seinen tatsächlichen Verbrauch laufend kennt, geht sparsamer mit Energie um als jemand, der ihn nur einmal im Jahr aus der Abrechnung erfährt. Die Tschechische Republik hat diese Logik in zwei Gesetze übernommen – das Gesetz über das Energiemanagement und das Dienstleistungsgesetz – und genau daraus ergeben sich die konkreten Pflichten, die Vorstände und Verwalter erfüllen müssen.

Autor: Ondřej Slezák - Vertriebsmitarbeiter für das IoT-Sortiment

Was sich ändert und ab wann

Für Verwalter sind drei Termine entscheidend, die in zwei Vorschriften verankert sind. Es lohnt sich, sie nicht zu verwechseln, denn sie werden oft zu einem einzigen „ab 2027 gilt irgendetwas“ vermischt.

  • Ab dem 1. Januar 2022 – Gesetz Nr. 406/2000 Slg. (über das Energiemanagement): Neu installiert werden dürfen ausschließlich fernablesbare geeichte Messgeräte und Geräte zur Erfassung der Wärmelieferung – also Wärmezähler, Heizkostenverteiler und Warmwasserzähler. Wenn Sie heute also irgendetwas austauschen, haben Sie bereits keine Wahl mehr.
  • Ab dem 1. Januar 2024 – Gesetz Nr. 67/2013 Slg. (über Dienstleistungen), § 8a: Dort, wo fernablesbare Messgeräte oder Heizkostenverteiler bereits installiert sind, besteht die Pflicht, die Nutzer jeden Monat über ihren Verbrauch an Heizwärme und zentral bereitgestelltem Warmwasser zu informieren. Diese Pflicht gilt also nicht erst ab 2027 – für viele Gebäude läuft sie bereits heute.
  • Bis zum 1. Januar 2027 – Gesetz Nr. 406/2000 Slg.: Alle bestehenden Wärme- und Warmwasser-Messgeräte, die keine Fernauslesung ermöglichen, müssen nachgerüstet oder durch fernablesbare Geräte ersetzt werden. Nach diesem Datum ist die klassische manuelle Ablesung „von Wohnung zu Wohnung“ nicht mehr zulässig.

⚠ Der Termin 1. Januar 2027 ist verbindlich. Eine allgemeine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Ein Gebäude, das die Umstellung nicht rechtzeitig schafft, setzt sich dem Risiko von Sanktionen und Komplikationen bei der Jahresabrechnung aus. Es ist daher sinnvoll, die Vorbereitung (Beschluss der Eigentümerversammlung, Auswahl des Lieferanten, Montage) mit ausreichendem Vorlauf zu starten.

Achtung bei der Definition eines „fernablesbaren“ Messgeräts

Das Gesetz ändert die Definition selbst, und genau dieses Detail kann überraschen. Bis zum 31. Dezember 2026 gilt ein Messgerät als fernablesbar, wenn es eine Auslesung aus einer Entfernung von mehr als 250 Metern ermöglicht (entweder eigenständig oder über ein anderes bereits installiertes Gerät). Ab dem 1. Januar 2027 gilt ein Messgerät dann als fernablesbar, wenn für seine Auslesung kein Zugang zu einzelnen Wohnungen und Nichtwohnräumen erforderlich ist. Außerdem muss das Gerät tatsächlich für die Fernauslesung mindestens in monatlichem Intervall eingerichtet sein – die bloße „Fähigkeit“ zur Auslesung reicht nicht aus.

Was die Pflicht umfasst – und was nicht. Die europäische wie auch die tschechische Regelung zielt auf Heizwärme und Warmwasser ab (Wärmezähler, Heizkostenverteiler, Warmwasserzähler). Kaltwasser fällt nicht unter diese konkrete EED-Pflicht. In der Praxis werden Kaltwasserzähler jedoch meist ebenfalls in dasselbe Fernauslesesystem eingebunden – die Mehrkosten sind minimal, und der Verwalter erhält vollständige Gebäudedaten aus einer Hand.

Für wen die Regeln gelten

Es spielt keine Rolle, ob Sie ein Gebäude oder Dutzende verwalten. Entscheidend ist, dass in den Wohnungen Wärme- oder Warmwasserzähler vorhanden sind.

Wer Sie sind Was sich ändert Was zu tun ist
Mieter in einem Mehrfamilienhaus Sie erhalten jeden Monat eine Übersicht über den Wärme- und Warmwasserverbrauch Ihrer Wohnung. Nichts – darum kümmert sich die Hausverwaltung oder die WEG.
Wohnungseigentümer in einer WEG Die WEG muss bis Ende 2026 die Fernauslesung sicherstellen. Prüfen Sie bei der Hausverwaltung den Stand der Vorbereitung oder bringen Sie das Thema in der nächsten Eigentümerversammlung ein.
Verwalter / WEG-Vorstand / Vorstand der Genossenschaft Sie sind für die rechtzeitige Umstellung sowie für die monatliche Information der Nutzer verantwortlich. Wählen und beschaffen Sie ein Fernauslesesystem, planen Sie die Montage und die Art des Reportings.
Eigentümer eines an die Fernwärme angeschlossenen Gebäudes Wenn Sie Wärme aus der zentralen Wärmeversorgung beziehen und Wärmezähler installiert haben, gelten die Regeln auch für Sie. Klären Sie mit dem Wärmelieferanten, ob die eingebauten Messgeräte die Anforderungen erfüllen.

Online oder offline? Zwei Prinzipien der Auslesung

Technisch lässt sich die Pflicht auf zwei Wegen erfüllen. Beide sind zulässig, unterscheiden sich jedoch in der Betriebslogik – und damit darin, wie viel Arbeit beim Menschen verbleibt.

Offline (Walk-by) – mobile Auslesung vor Ort

Die Zähler senden ihre Werte per Funk, und ein Mitarbeiter des Ablesedienstes geht das Gebäude in bestimmten Abständen mit einem tragbaren Empfänger ab. Das Signal wird erfasst, sobald er sich auf ausreichende Entfernung nähert – in der Regel bis zu 30 Meter. Ein Zutritt zu den Wohnungen ist nicht erforderlich. Der Haken: Jeden Monat muss jemand physisch vor Ort erscheinen, sonst erfüllen Sie die Pflicht zur monatlichen Verbrauchsinformation nicht.

Online – fest installierte Zentraleinheit

Die Zähler sind mit einer Zentraleinheit verbunden, die die Daten laufend sammelt und selbstständig dorthin übermittelt, wo sie benötigt werden – ohne regelmäßigen Besuch eines Technikers. Die zuverlässigste Verbindung ist der drahtgebundene M-Bus: ein Zweidrahtkabel, das die Zähler gleichzeitig versorgt und ihre Daten überträgt. Wo sich kein Kabel verlegen lässt, können die Zähler per Funk (wM-Bus) angebunden werden – allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Zentraleinheit einen Empfänger für das jeweilige Protokoll unterstützt. Das kann nicht jede Einheit, daher sollte die Kompatibilität vorab geprüft werden.

Siemens WalkBy – mobiles drahtloses Auslesesystem

Siemens bietet eine komplette drahtlose Ausleselösung auf Basis von Funkzählern und dem mobilen System Siemeca WalkBy. Die Zähler in den Wohnungen senden die Daten per Funk, sodass keine Kabel zu ihnen verlegt werden müssen – nach der Installation sind sie sofort einsatzbereit.

Wo lohnt es sich?

Vor allem dort, wo Sie mehrere Objekte in unmittelbarer Nähe haben – mehrere Häuser in einer Straße, eine Wohnsiedlung, benachbarte WEGs. Der Techniker geht das gesamte Gebiet in einem einzigen Rundgang ab, und es reicht aus, wenn er sich jedem Gebäude auf 30 Meter nähert. Je dichter die Objekte beieinander liegen, desto effizienter ist die Auslesung; zehn Häuser in einer Siedlung lassen sich an einem Vormittag erfassen. Für ein einzelnes abgelegenes Gebäude oder weit verstreut liegende Objekte verliert die Lösung dagegen an Sinn – die Anfahrt zu jedem Haus einzeln verteuert den Betrieb.

Auf der Zählerseite haben Sie zwei Varianten

  • Wasserzähler: mechanische WFK30 (Kaltwasser) oder WFW30 (Warmwasser), ergänzt um das Funk-Kommunikationsmodul WFZ611.
  • Wohnungs-Wärmezähler: direkt mit integriertem Funkmodul erhältlich, zum Beispiel der Ultraschallzähler HMR500AG.

Die eigentliche Auslesung erfolgt dann so, dass ein Mitarbeiter einmal monatlich mit dem Ausleseset WTT726-FE7300 und einem Android-Mobiltelefon das Gebäude abgeht – er nähert sich den Zählern bis auf 30 Meter, und das System lädt die Daten herunter. Ein Zutritt zur Wohnung ist nicht erforderlich.

Perseus Energy 242 – vollautomatische Fernauslesung

Perseus Energy 242 ist eine kompakte Zentraleinheit, die dauerhaft direkt im Gebäude installiert wird und die Auslesung selbstständig übernimmt – ohne regelmäßige Besuche eines Technikers. Die Zähler werden entweder drahtgebunden über M-Bus oder drahtlos über einen wM-Bus-Empfänger angeschlossen, sofern sie per Funk kommunizieren.

Perseus sammelt die Daten laufend und sendet sie automatisch an das SensDesk-Portal oder direkt an das Informationssystem über offene Protokolle – MQTT, Modbus/TCP, SNMP oder XML. Der Verwalter hat online jederzeit und von überall aus den Überblick über alle Verbräuche, ohne irgendwohin fahren oder irgendetwas manuell starten zu müssen. Jeder Nutzer kann einen eigenen Online-Zugang zu seinem Verbrauch erhalten, und das System kann darüber hinaus jeden Monat die Verbrauchsabrechnung automatisch per E-Mail versenden.

Zentraleinheit Perseus Energy 242 für die automatische Fernauslesung von Zählern

Wo lohnt es sich?

Vor allem dort, wo die Objekte weiter voneinander entfernt oder schwerer zugänglich sind – Häuser in verschiedenen Stadtteilen, in Dörfern oder in abgelegenen Lagen. Da kein Techniker anfahren muss, spielt die Entfernung zwischen den Objekten keine Rolle; jedes Gebäude sendet seine Daten selbst. Vorteilhaft ist es auch für ein einzelnes Objekt, bei dem der Rundgang zwar nicht lange dauert, der Verwalter die Daten aber dennoch laufend und nicht nur einmal monatlich nach dem Ablesetermin verfügbar haben möchte. Die kontinuierliche Überwachung meldet außerdem sofort, wenn irgendwo der Verbrauch ansteigt oder ein Zähler nicht mehr kommuniziert, was hilft, Schäden vorzubeugen.

Wie das gesamte System funktioniert

Ohne technischen Jargon sind es im Kern drei Schritte:

  1. Der Zähler sendet. Der Wasser- oder Wärmezähler misst und sendet regelmäßig Verbrauchsdaten – per Kabel oder per Funk.
  2. Die Einheit sammelt die Daten. Die Zentraleinheit (z. B. Perseus 242 im Schaltschrank) empfängt die Signale aller Zähler und speichert sie.
  3. Sie beobachten nur noch. Der Verwalter und jeder Bewohner erhalten monatlich online eine Verbrauchsübersicht.

Perseus Energy 242 ist genau diese Einheit in der Mitte. Sie hat weder Bildschirm noch Tasten – sie erledigt still ihre Arbeit. Sie passt auf eine DIN-Schiene im Schaltschrank und ist etwa so groß wie eine etwas größere Zigarettenschachtel.

Welchen Nutzen der normale Bewohner davon hat

Pflicht ist Pflicht – aber die Fernauslesung bringt auch greifbare Vorteile, die sich gegenüber den Nutzern des Hauses gut kommunizieren lassen:

Vorteil Was das in der Praxis bedeutet
Fairere Abrechnung Sie zahlen nach dem tatsächlichen Verbrauch, nicht nach einer Schätzung. Weniger Überraschungen durch Nachzahlungen.
Zugriff auf die eigenen Daten Ein ungewöhnlich hoher Wasserverbrauch kann auf einen tropfenden Wasserhahn oder ein defektes Ventil hinweisen. Ohne laufende Daten würden Sie das erst mit der Rechnung nach einem halben Jahr bemerken.
Kein Technikerbesuch Niemand klingelt wegen der Ablesung an der Tür. Die Daten werden auch dann übertragen, wenn Sie nicht zu Hause sind.
Genauere und schnellere Abrechnung Der Verwalter hat jederzeit aktuelle Daten. Die Jahresabrechnung kann früher fertig sein und mit geringerem Fehlerrisiko.

Häufige Fragen

Der Austausch der Zähler ist typischerweise eine Ausgabe des gesamten Hauses (WEG oder Genossenschaft), in der Regel finanziert aus der Instandhaltungsrücklage. Damit beseitigt das Gebäude sowohl das Risiko von Sanktionen als auch wiederkehrende Kosten für manuelle Ablesungen durch Techniker.

Ja. Wenn Sie Wärme aus der zentralen Wärmeversorgung beziehen und in den Wohnungen Wärme- oder Warmwasserzähler installiert sind, betrifft Sie die Pflicht.

Nein. Sie können schrittweise vorgehen, zum Beispiel nach Hauseingängen oder im Rahmen regulärer Austausche. Wichtig ist, dass das gesamte Gebäude vor Ende 2026 nachgerüstet ist.

Die konkrete Pflicht aus der europäischen Richtlinie bezieht sich auf Wärme und Warmwasser. Kaltwasserzähler fallen nicht darunter, werden in der Praxis aber meist ebenfalls in dasselbe System eingebunden – so hat der Verwalter vollständige Gebäudedaten aus einer Hand.

Das Gesetz über das Energiemanagement lässt Ausnahmen zu – zum Beispiel bei Strahlungsheizsystemen (Fußboden-, Decken- oder Wandheizung) mit technischen Hindernissen für die Installation der Geräte, bei Objekten mit Festbrennstoffkesseln ohne Regelung, bei bestimmten Mehrzweckbauten und bei Gebäuden, die in die Klasse „außerordentlich sparsam“ eingestuft sind. Die Beurteilung eines konkreten Gebäudes sollte mit einem Fachmann abgestimmt werden.

Dort, wo Fernauslesung vorhanden ist, muss der Dienstleister die Nutzer über den Verbrauch von Wärme und Warmwasser für jeden Kalendermonat informieren, und zwar spätestens bis zum Ende des Folgemonats. Die Information kann auch per Fernzugriff bereitgestellt werden (zum Beispiel über ein Online-Portal), sofern der Nutzer darüber nachweislich informiert wurde.

Ja. Die Datenübertragung ist verschlüsselt. Der Verwalter sieht die Daten des gesamten Gebäudes, der einzelne Nutzer nur die seiner Wohnung.

Die Zentraleinheit (Perseus) speichert die Daten intern. Sobald die Verbindung wiederhergestellt ist, werden die Daten automatisch nachsynchronisiert – nichts geht verloren.

Möchten Sie das ohne Aufwand lösen?

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